Wer kann SooNahe-Mitglied werden?
Landwirtschaftlichen Erzeugern, verarbeitenden Betrieben, gastronomischen Betrieben und Verkaufsstätten stehen nach Abschluss einer Teilnahmevereinbarung und eines Zeichennutzungsvertrags die Nutzung der Marke SooNahe offen.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei SooNahe sind
a) Regionale Herkunft und Verarbeitung:
Produkte und Betriebe aus den Landkreisen Bad Kreuznach, Rhein-Hunsrück und Birkenfeld
c) Der Nachweis gentechnikfreier Erzeugung und Verarbeitung.
Die Qualitätanforderungen und das Kontrollsystem von SooNahe sind für die einzelnen Produktgruppen in Pflichtenheften dokumentiert.
Als Zeichennutzer können Sie Ihre Produkte aus folgenden Gruppen als SooNahe-Erzeugnisse auszeichnen:
Getreide, Getreideerzeugnisse, Backwaren, Teigwaren und Bier / Rind-, Kalb-, Schweine-, Lamm- und Geflügelfleisch sowie Fleischerzeugnisse / Wild und Damwild / Eier, Milch und Milchprodukte / Fruchtsaft, Obstmost, Obstwein und Brände / Gemüse, Gemüseprodukte, Kräuter und Gewürzpflanzen / Obst, Honig, Öle / Fisch.
Als Winzer können Sie anerkannte SooNahe-Produkte in Ihre Direktvermarktung aufnehmen oder sogar eigene Produkte im Rahmen des gesetzlich Möglichen kennzeichnen. So profitieren auch Sie von den Vorteilen der Regionalmarke.